Moers (dts) - In der nordrhein-westfälischen Stadt Moers hat ein Juwelier einen Mann erschossen, der den Schmuckwaren-Händler zusammen mit einem Komplizen überfallen wollte. Die beiden Täter hätten gegen 07: 00 Uhr das Geschäft betreten, teilte die örtliche Polizei am Montag mit. Im weiteren Verlauf ...

Kommentare

(30) TILK · 25. Dezember 2014
@28: Wenn das hilft, dann ist natürlich auch Haft eine Option. @29: Ich erwarte - allen ernstes -, dass meine Mitmenschen das Prinzip von Notwehr verstehen und anwenden, statt einfach in der Gegend herumzuballern, sobald sich die erste Gelegenheit bietet.
(29) Annabell67 · 25. Dezember 2014
@3 Du bist echt lustig. Da begeht einer eine Straftat (Eintreten der Tür) und Du erwartest allen Ernstes, dass sich der Täter mit Betreten der fremden Whg. dann an die Gesetze hält und keine weitere kriminelle Handlung in der fremden Whg. begeht?? Sicherlich erwartest Du dann, dass der Wohnungsinhaber die Polizei ruft und bis diese eintrifft, mit dem Täter brav eine Runde Smalltalked...? Du bist Jurist, stimmt's?!
(28) argelius · 24. Dezember 2014
@25 Aber es ist leider gängige Praxis. Ich kann da nur von Hamburg reden, denn da lebe ich, und da arbeite ich mit kriminellen Jugendlichen. Ich mußte miterleben, wie jemand wegen versuchten Totschlages ohne einen Tag Knast davongekommen ist. Kuscheln kann bei einigen helfen. Wenn es das tut, dann soll es geschehen. Aber wenn es nicht hilft, dann kann die Lösung nicht sein, daß er eben weitermacht wie bisher. Wenn er nicht aufhört, muß man ihm die Möglichkeit nehmen, und wenn es Knast bedeutet
(27) TILK · 24. Dezember 2014
@26: Ich wollte darauf hinaus, das wortwörtliches Kuscheln tatsächlich hilft.
(26) argelius · 24. Dezember 2014
werden nicht alle ruhig, zweitens sind das häufig 15 Jahre und mehr, in denen jährlich eine Vielzahl von Opfern erzeugt werden. Wenn sie erst mit 30 ruhig werden ist es gerade ein Grund, sie wegzusperren bis sie keine Straftaten mehr begehen. Es ist zuallererst die Aufgabe des Staates, die Unschuldigen zu schützen, nicht sie den Straftätern als Opfer vorzuwerfen.
(25) TILK · 24. Dezember 2014
@24: DAS nenne ich NICHT Irrational! ;) - Wenn ein Straftäter subjektiv keine Strafe erkennen kann, hat sich das Verbechen ja 'gelohnt', sodass die Straftat sogar Folge rationaler Überlegung sein könnte.
(24) argelius · 24. Dezember 2014
@21 Du nennst es irrational. Viele Opfer gehen vor Gericht und bekommen mit, wie die Straftäter, die sie zu Opfer gemacht haben lachend aus dem Gerichtssaal kommen, weil die Bewährung gefühlt ein Freispruch ist. Wenn der Staat sich entscheiden muß, ob er die Interessen des Gesetzestreuen oder des Gesetzesbrechers wahrt, so muß er sich auf die Seite des Gesetzestreuen stellen, oder der Staat verliert jedes Recht, Selbstjustiz zu bestrafen. Und da zu den Intensivtätern, erstens
(23) argelius · 24. Dezember 2014
@20 Ich kenne solche Therapien und kann dir sagen, die Zahlen sind gefaket. Geht ganz einfach, nimm nur solche Personen mit rein, die sich wirklich ändern wollen und sortier die Unbelehrbaren aus, und schon hast du eine weitaus geringere Rückfallquote. Natürlich hat die Therapie einen Einfluß, aber nicht ansatzweise so viel wie gerne behauptet wird. Was die Kontakte betrifft, die sind vorher schon genügend vorhanden. Die Wiederholungstäter kennen sich meißtens untereinander.
(22) TILK · 24. Dezember 2014
Besagte Intensivtäter werden übrigens so mit 30 friedlich, wenn sie in einer festen Partnerschaft leben.
(21) TILK · 24. Dezember 2014
Und das frustriert mich einfach, dass sich Menschen irgendwo hinsetzen und sagen: 'Wir wollen Verbrechen verhindern! Außer durch Kuscheln. Wenn Kuscheln Verbrechen verhindert, dann wollen wir Verbrechen!' @19: Ja, ich nenne das Rache und lehne es entschieden ab, weil es einfach irrational ist. ;) - Rationaler Bestandteil einer Strafe ist aber natürlich ein 'Ausgleich', Verbrechen dürfen sich objektiv nicht lohnen und sollten sich auch subjektiv nicht lohnen.
(20) TILK · 24. Dezember 2014
@18: Genau das ist aber schon nicht so einfach: inwiefern Knasterfahrung zukünftige Verbrechen dieser Täter verhindert weiß ich nicht. Klar ist aber, dass der Knast die erste Adresse zum Erlernen krimineller Fähigkeiten und Knüpfen von (a-)sozialen Kontakten ist... Wie auch immer, es gibt das konkrete Beispiel einer Art Psychotherapie für Straftäter, die die Rückfallquote um glaub 60% reduziert. - Erwiesenermaßen! - Aber es kostet Geld und hört sich natürlich nach 'Kuschelpädagogik' an.
(19) argelius · 24. Dezember 2014
ließe sich so manche kriminelle Karrierre abwenden. Stattdessen erlebe ich (auch berufsbedingt) ständig die Weigerung, hier mit den Mitteln des Rechtstaates aktiv zu werden. Und ja, wer Straftaten verübt darf dafür auch Unangenehmes erdulden müssen, und ja, eine Sühnefunktion ist in der Strafe enthalten, nenne sie von mir aus Rache, diese befreit das Opfer aus seiner Opferrolle.
(18) argelius · 24. Dezember 2014
@17 Es gibt eine klare Erkenntnis, wer im Knast ist begeht draußen keine Straftaten. Das ist natürlich erstmal ein sehr kurzfristiger Gedanke. Unser Strafrechtssystem basiert ua auf dem Gedanken von Franz von Liszt, der verschiedene Tätertypen unterschied. Nehmen wir nurmal die straffälligen Jugendlichen, denn wenn man da ansetzt erübrigen sich viele erwachsene Straftäter in der Zukunft. 25% der Straftäter sind verantwortlich für 75% der Straftaten. Würde man hier schneller ein Zeichen setzen
(17) TILK · 24. Dezember 2014
@16: Noch so ein Stammtischthema, bei dem zwar von den armen Opfern gesprochen wird, aber tatsächlich will man nur Rache an den Tätern üben... - Es gibt klare, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verbrechensvermeidung, die bleiben aber in der Schublade oder wandern sogar dahin zurück, weil schlicht und einfach der Wille zur Verbrechensvermeidung fehlt, beziehungsweise das Geld, dass ja mit dem Willen immer verknüpft ist...
(16) argelius · 24. Dezember 2014
@14 Wir brauchen wohl nicht drüber zu diskutieren, daß "aufräumen" kein Grund für Schußwaffengebrauch ist. Gerade weil solche Gedanken bei einigen bestehen halte ich unser restriktives Waffenrecht auch für angemessen. Allerdings verstehe ich auch, daß unsere sehr kriminellenfreundliche Rechtsprechung teilweise Wasser auf die Mühle von Stammtischredner ist. Wobei ich als Hamburger sicher in einem der schlimmeren Bundesländer lebe. Was hier alles Bewährung bekommt, und zwar nicht nur einmal...
(15) TILK · 24. Dezember 2014
In Kommentar 1 fordert er mich doch sogar auf, die Opfer seiner (hypothetischen) Notwehrexzesse zu beschützen. :)
(14) TILK · 24. Dezember 2014
@13: Ja, natürlich... Aber es geht darum ein Bewusstsein zu schaffen, für falsches Verhalten. Ich habe sehr oft das Gefühl, dass 'Stammtischmitglieder' sich einerseits für besonders anständig halten und fordern, dass Verbrechen viel härter bestraft werden müssen, und andererseits den halben Tag von klar Gesetzeswidrigen Dingen sprechen und auch sehr oft (kleine) Gesetzesverstöße begehen.
(13) argelius · 24. Dezember 2014
@12 Ob moralisch oder juristisch, sowas ist schnell gesagt und nicht halb so schnell gemacht ;)
(12) TILK · 24. Dezember 2014
@10: Das Problem ist, dass du dir scheinbar regelmäßig Szenarien ausmalst, in denen man sehr wohl noch einmal nachfragen kann, bevor man schiessen MUSS und der Selbsterhalt in deinen Szenarien auch regelmäßig hinter dem Racheakt zu verblassen scheint. @11: Juristisch nicht, aber moralisch. - In Kommentar 4 geht es um eine Situation in der Vergangenheit. Es wurde durch praktischen Versuch erwiesen, dass damals ein Schusswaffengebrauch unnötig war. - TROTZDEM will er eine Waffe gebraucht haben.
(11) argelius · 24. Dezember 2014
@5 Solange er nur davon redet ist er auch "letztendlich" kein Krimineller. Wenn er es aber gemacht hätte, hätte er nur behaupten brauchen, der andere sei auf ihn zugestürmt und er hätte Angst um sein Leben gehabt. Natürlich sollte der Schuss dann nicht gerade in den Rücken gehen.
(10) aboehm · 24. Dezember 2014
@9: hier gings um jemand der sich gewaltsam zutritt zu fremdem eigentum verschafft hat und nicht um jemand den man mal einfach so im voruebergehen erschiesst wie du es wohl machst. wenn ich friedlich unbewaffnet auf der strasse laufe ist das wohl ein unterschied zu einer situation in der ich deine tuer eintrete...
(9) MartyMcFly99 · 23. Dezember 2014
@6 Also erst schiessen, dann fragen? Ist das für Dich die Lösung? Dann musst Du aber bei jedem Schritt in Deinem Leben aufpassen, nicht das ich Dich einfach mal im Vorübergehen erschiesse, Du hättest mich ja angreifen können.
(8) Spock-Online · 23. Dezember 2014
Berufsrisiko :o)
(7) TILK · 23. Dezember 2014
@6: Könntest du aufhören dich als geistigen Märtyrer hinzustellen, weil du dich weigerst den klaren Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz/Notwehrexzess anzuerkennen? :O
(6) aboehm · 23. Dezember 2014
@5: wenn ich eine waffe gehabt haette, hatte ich aber nicht, man kommt ja nicht soo einfach dran in D. Und soll ich etwa wenn einer gewaltsam einbricht erst abwarten was er tut und mich unnoetig einer gefahr aussetzen? dafuer ist mir mein leben dann doch zu wertvoll... Wie man mich nennt wenn ich mich bedrohende kriminelle erschiessen will um mein leben zu schuetzen ist mir uebrigens egal, was zaehlt ist das ergebnis. damals hab ich "versagt" aufzuraeumen...
(5) TILK · 22. Dezember 2014
@4: Wenn jemand sich per Fusstritt Zugang zu deiner Wohnung verschafft und auf dich zustürmt, darfst du natürlich schießen, auch in Deutschland... Wenn sich jemand per Fusstritt zutritt in deine Wohnung verschafft, aber NICHT auf dich zustürmt, darfst du natürlich nicht ohne weiteres einfach auf ihn schießen... Das du es im Nachhinein doch tun willst macht dich übrigens letztendlich zu einem Kriminellen! :)
(4) aboehm · 22. Dezember 2014
@3: also ich bin fuer die us-loesung. Ich haette in meiner vermieterzeit sogar schon jemanden umgebracht der sich per fusstritt gegen meine wohnungstuer zugang in meine wohnung verschafft hat. und waere noch heute froh ueber das ergebnis wenn ich geschossen haette. hochkriminelle elemente braucht die welt nicht...
(3) TILK · 22. Dezember 2014
@1: Es gibt keine 'Warnschusspflicht'. Es gibt aber eine Sorgfaltspflicht... Willst du, dass wir hier ein 'Stand-Your-Ground'-Gesetzt bekommen? Wer zuerst abdrückt, hatte recht? Amerikanische Verhältnisse können doch nicht das Ziel sein... @2: Es gibt eine klare Unterscheidung, zwischen Wehren einerseits und Nachtreten andererseits!
(2) aboehm · 22. Dezember 2014
als opfer hat man in D hoechstens das recht, angemessen ausgeraubt oder zusammengeschlagen zu werden, sich dabei zu wehren geht eindeutig zu weit, damit kann man als taeter nun echt nicht rechnen. die staatsanwaltschaft wird da schon was gegen den juwelier finden...
(1) Annabell67 · 22. Dezember 2014
Hoffentlich wird nun der Juwelier nicht auch noch verklagt, weil er nicht zuvor erst einen Warnschuss abgegeben hat. So konnten die armen Räuber nicht erkennen, dass der Juwelier tatsächlich vor hatte, sich zu wehren.
 
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