(lifepr) Düsseldorf, 21.10.2016 - Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen Notare ihre Urkunden zukünftig elektronisch aufbewahren. Dazu wird die Bundesnotarkammer (BNotK) beauftragt, ein "Elektronisches Urkundenarchiv" einzurichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ...