News der Woche zum Versandapotheken-Urteil: Wütende Apotheker, irritierte Patienten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente aus dem EU-Ausland gekippt. Deutsche Apotheker fürchten nun das Schlimmste, während fleißige Apothekengänger viele Fragen haben. Werden Medikamente teurer oder billiger? Darf noch über Versandapotheken bestellt werden? Wir haben die wichtigsten Fragen dieser Woche beantwortet.

Preisbindung ausgehebelt: Werden Medikamente jetzt billiger?

Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr für Händler aus dem EU-Ausland gelten darf, die die Arzneien nach Deutschland verschicken. Damit können Anbieter wie zum Beispiel DocMorris ihre Preise in Zukunft selbst festlegen und die Preise sinken. Das betrifft allerdings bei Weitem nicht das gesamte Sortiment der Versandhändler. Nichtrezeptpflichtige Präparate und typische andere Apothekenprodukte wie Verbandmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika unterlagen auch in Deutschland bisher keiner Preisbindung und sind daher nicht vom Urteil betroffen. Die Entscheidung des EuGH könnte zu neuem Wettbewerb unter den Apotheken und damit einem verbesserten Angebot für Verbraucher führen.

Wer wird am meisten von der Neuregelung profitieren können?

Gesetzlich Krankenversicherte werden die Preiserleichterungen bei den Onlinehändlern bei vielen Medikamenten vorerst kaum zu spüren bekommen. Denn weiterhin zahlt die Krankenkasse für viele Präparate den Großteil der Kosten. Meist werden nur die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro sowie ab und an ein Festbeitrag fällig. Anders sieht das bei chronisch Kranken aus, die ständig auf Medikamente angewiesen sind. Denn bei ihnen summieren sich diese zusätzlichen Kosten schnell. Hinzu kommen verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden. Dazu gehört auch die Anti-Baby-Pille.

Hier können Verbraucher künftig zum Teil erheblich sparen, während es für die Apotheken in Deutschland um ein Milliardengeschäft geht, das ihnen nun entgehen könnte. Schließlich ist die Pille das beliebteste Verhütungsmittel. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet: "Ab diesem Mittwoch wolle Doc Morris auf jedes eingesandte Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Bonus von 2 bis 12 Euro zu zahlen; dieser könne in bar oder als Gutschein ausgezahlt werden. Details werde das Unternehmen im Laufe des Tages auf seiner Internetseite mitteilen."

Privatkrankenversicherte werden ebenso über die Bestellung im EU-Ausland zukünftig sparen können. Denn deckt ihr Tarif nicht alle benötigten Arzneien ab, müssen diese aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Warum drücken die deutschen Apotheken nicht einfach auch die Preise?

Nach dem aktuellen Urteil fragt sich wohl so mancher Verbraucher, warum die deutschen Apotheken nicht einfach selbst die Preise senken, um mit den Angeboten ausländischer Versandhändler mithalten zu können. Das ist allerdings nicht so einfach. Abgesehen von der Frage, ob sich dies für die Apotheken auszahlen würde, gilt in Deutschland weiterhin die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Dabei setzt sich der Preis aus dem Einkaufspreis plus drei Prozent zuzüglich eines fixen Betrags von 8,35 Euro je Packung und darüber hinaus 16 Cent für den Erhalt des Apothekennotdienstes zusammen. So wird garantiert, dass verschreibungspflichtige Medikamente in jeder Apotheke auch den gleichen Preis haben, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.

Kann der deutsche Gesetzgeber gegensteuern?

Das Urteil des EuGH ändert nichts an der deutschen Preisbindung. Dennoch hat die Entscheidung das Potential, den hiesigen Markt durcheinander zu würfeln. Vor allem die Apotheker befürchten nun nicht mehr konkurrenzfähig zu bleiben. Es wird gewarnt, dass zahlreiche Apotheken vor Ort schließen müssten - wodurch auch wichtige Beratungsmöglichkeiten für Patienten verlorengehen. Allerdings gäbe es Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Aus der CDU kommt die Forderung, ein neues Versandhandelsverbot für rezept- und apothekenpflichtige Medikamente einzuführen. So etwas gab es schon einmal, bis 2004 war der Versandhandel untersagt. Alternativ könnte die Preisbindung in Deutschland aufgehoben werden. Davon halten aber wiederum die deutschen Apotheker nichts.

Sind die Medikamente aus dem Onlinehandel überhaupt sicher?

Viele Verbraucher scheuen vor einem Arzneimittel-Kauf im Internet zurück, da sie Horrormeldungen über gefälschte und gefährliche Medikamente von unseriösen Anbietern gehört haben. Versandhändler, die rezeptpflichtige Medikamente innerhalb der EU verkaufen wollen, müssen sich allerdings registrieren und mit einem Sicherheitslogo auf ihren Seite ausweisen. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information listet zusätzlich alle registrierten Versandhändel auf seiner Seite auf. So können Verbraucher mit wenigen Klicks überprüfen, ob sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben.

Rückblick
[finanzen.de] · 21.10.2016 · 08:43 Uhr
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