(pressebox) Karlsruhe, 29.07.2016 - Ein Zeltbetreiber hat vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Recht bekommen, der sich gegen die Ablehnung der Stadt Vechta auf einer Kirmes gewehrt hat. Die Stadt hatte den Zeltbetreiber abgelehnt, weil es bereits verschiedene andere Zelte gebe und auf ...