(lifepr) Zug, 29.01.2015 - Jüngst hat der BGH in einem von LV-Doktor betreuten Verfahren entschieden, dass die Möglichkeit zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen nicht nur für jene gilt, die nach dem Policenmodell geschlossen wurden, sondern auch für Verträge, die auf Basis des ...