Neue Regeln für Honorar-Finanzanlagenberater
(pressebox) Saarbrücken, 28.07.2014 - Ab dem 1. August 2014 gelten für Honorar-Finanzanlagenberater neue Berufszugangs- und Ausübungsregelungen. Finanzlagenvermittler, die zukünftig allein auf Honorarbasis tätig werden wollen und keine Provisionen von Anbietern oder Emittenten erhalten, benötigen ab diesem Zeitpunkt eine gesonderte Erlaubnis, so die IHK Saarland.
Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34 f GewO können diese umtauschen gegen eine § 34 h GewO-Erlaubnis. Sie benötigen dazu lediglich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nach dem Umtausch können sie nur noch als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Die IHK Saarland bietet Sachkundeprüfungen an. Weiterführende Informationen und Termine hierzu finden sich auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1754.
Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34 f GewO können diese umtauschen gegen eine § 34 h GewO-Erlaubnis. Sie benötigen dazu lediglich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nach dem Umtausch können sie nur noch als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Die IHK Saarland bietet Sachkundeprüfungen an. Weiterführende Informationen und Termine hierzu finden sich auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1754.