(pressebox) Karlsruhe, 22.09.2016 - In jeder Branche gibt es befristete Arbeitsverträge, auch in der Veranstaltungsbranche. Meist soll damit ein kurzfristiger Bedarf gedeckt werden. Der Arbeitgeber möchte sich nicht länger als nötig an Arbeitnehmer binden, die er später ggf. nicht mehr ohne weiteres ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News