Neue Entgeltordnung für mehr als 38.000 Beschäftigte
Einigung in der Diakonie bedeutet gleichzeitige Übernahme der Regelung aus dem öffentlichen Dienst
Stuttgart, 20.07.2017 (lifePR) - Für rund 38.000 Beschäftigte der Diakonie in Württemberg tritt eine neue Entgeltordnung in Kraft. Dr. Robert Bachert, Finanzvorstand im Diakonischen Werk Württemberg (DWW), hebt die dadurch erreichte Planungssicherheit für diakonische Einrichtungen hervor, etwa bei Pflegesatz-Verhandlungen. „Dass sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bei diesem komplexen Sachverhalt so rasch einigen konnten, beweist die Arbeitsfähigkeit unseres Dritten Wegs“, sagt Dietmar Prexl, der Vorsitzende der Kommission für Unternehmensfragen und Tarifpolitik im DWW.
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 gilt das neue Regelwerk nun auch bei der Diakonie. Dafür mussten sich die Dienstgeber und Dienstnehmer im Rahmen des Dritten Wegs in der paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission auf ein 150-seitiges Papier zur Einarbeitung der Regelung aus dem öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Diakonie verständigen und einigen. „Die Arbeitsrechtliche Kommission hat eine hoch komplexe Übertragungsarbeit geleistet“, sagt Prexl, „außerdem konnten wir gemeinsam mit der Dienstnehmerseite diakoniespezifische Eingruppierungsregelungen in die neue Entgeltordnung übernehmen, beispielsweise für Diakoninnen und Diakone.“ In Einzelfällen bedeutet die neue Entgeltordnung eine finanzielle Besserstellung von Beschäftigten.
Die Kommission für Unternehmensfragen und Tarifpolitik in der württembergischen Diakonie vertritt die unternehmens- und tarifpolitischen Belange von über 200 Trägern diakonischer Einrichtungen in Württemberg.
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 gilt das neue Regelwerk nun auch bei der Diakonie. Dafür mussten sich die Dienstgeber und Dienstnehmer im Rahmen des Dritten Wegs in der paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission auf ein 150-seitiges Papier zur Einarbeitung der Regelung aus dem öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Diakonie verständigen und einigen. „Die Arbeitsrechtliche Kommission hat eine hoch komplexe Übertragungsarbeit geleistet“, sagt Prexl, „außerdem konnten wir gemeinsam mit der Dienstnehmerseite diakoniespezifische Eingruppierungsregelungen in die neue Entgeltordnung übernehmen, beispielsweise für Diakoninnen und Diakone.“ In Einzelfällen bedeutet die neue Entgeltordnung eine finanzielle Besserstellung von Beschäftigten.
Die Kommission für Unternehmensfragen und Tarifpolitik in der württembergischen Diakonie vertritt die unternehmens- und tarifpolitischen Belange von über 200 Trägern diakonischer Einrichtungen in Württemberg.