(pressebox) Saarbrücken, 03.06.2016 - Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen aus. Ab Januar 2017 dürfen nur noch solche Kassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen und diese für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Wie ...