Nebeneinkünfte: Verfassungsrichter mahnt Bundestagsabgeordnete
Düsseldorf (dpa) - Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sieht die zum Teil zahlreichen Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten kritisch. Die parlamentarische Funktion müsse voll erfüllt werden, mahnte Kirchhof in der «Wirtschaftswoche». Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit habe, könne gern noch anderes übernehmen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Abgeordnete Sitzungen oder Abstimmungen verpasse. Laut «Wirtschaftswoche» hat zum Beispiel der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler in dieser Wahlperiode 35 der 45 namentlichen Abstimmungen im Bundestag versäumt.