Leipzig (dpa) - Ein Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugungen durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17) Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das ...

Kommentare

(13) raptor230961 · 17. November 2017
… andere Menschen unterdrücken will sollte selber unterdrückt werden – und so auch keine Arbeit mehr finden!
(12) raptor230961 · 17. November 2017
Absolut korrekt - nur sehr schade, das die beiden ersten Instanzen anders entschieden haben! Wo sollte sonst die Grenze sein? Ich stelle mir gerade vor, ein Polizist macht seinen Oberkörper frei - und hat auf der Brust ein großes Hakenkreuz - oder auf dem Oberarm ein von Loorbeeren umkranztes Bild von Hitler! Solche Leute brauchen wir weder bei der Polizei noch bei der Bundeswehr! Selbst als "normaler" Arbeitgeber würde ich solche braunen "Mitmenschen" nicht weiter beschäftigen wollen. Wer ...
(11) Alex.K · 17. November 2017
Hahaha, die ganzen Minusverteiler wieder. Wenn man sonst nichts zu tun hat... Und wenn einem die Argumente fehlen... Ich finds echt lustig. Mehr Minuszeichen, bitte! :-D XD
(10) k49782 · 17. November 2017
Ein Hoffnungsschimmer mehr leider nicht...
(9) bangbuex51 · 17. November 2017
reichsdeutsche ist das selbe thema. es verwundert, daß da nichts passiert. seit dem radikalenerlass hat sich viel veränndert. von seiten der politik wurde viel verwässert.
(8) Hannah · 17. November 2017
@7: ich glaube, dass es @2 nicht um die Suspendierung an sich geht, sondern dass die Gerichte ganze 10 (!) Jahre gebraucht haben, um die Sache zu klären. So einen "Polizisten" zu suspendieren halte ich auch für besser, als ihn im Dienst zu lassen. So einer auf Streife? Eine grauslige Vorstellung.
(7) bangbuex51 · 17. November 2017
suspendierung ohne die dafür notwendigen voraussetzungen könnnen nicht - ob man es mag, oder nicht - zu lasten des beamten gehen. die fehlende leistung erfolgte aufgrund entscheidungen der disziplinarvorgesetzten.
(6) Alex.K · 17. November 2017
Richtig so.
(5) Hannah · 17. November 2017
@3: Der Mann wurde 2007 suspendiert. <link> Suspendierung: <link> "Freistellung (Arbeitsrecht): Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses , Suspendierung (Beamtenrecht): Dienstenthebung eines Beamten" Ich weiß ja nicht, welche Leistung du meinst. Aber jemand, der kein Arbeitsverhältnis hat, darf (!) gar nicht auf dieser Stelle arbeiten.
(3) TheFonz · 17. November 2017
@2) woher weißt Du, dass er in den 10 Jahren keine Leistung erbracht hat?
(2) aladin25 · 17. November 2017
Es ist eine Schande, dass solch einer 10 Jahre lang Gehalt kassieren konnte, ohne dafür irgendeine Leistung erbracht zu haben. Eine Ungerechtigkeit sondergleichen!
(1) Canga · 17. November 2017
wie schon irgendwo geschrieben wurde, bedenklich, dass er in 2 instanzen recht bekam
 
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