(lifepr) Düsseldorf, 21.06.2017 - Grundstückseigentümer müssen es regelmäßig hinnehmen, wenn Nachbarskinder Musikinstrumente spielen. Die beiden Streitparteien im entschiedenen Fall sind unmittelbare Nachbarn in einem allgemeinen Wohngebiet und jeweils Eigentümer eines mit einem freistehenden Haus ...