Mütterrente: CSU will mehr Rente für ältere Mütter
Seit zwei Jahren gibt es die Mütterrente. Dadurch erhalten Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nun zwei statt einen Rentenpunkt für die Kindererziehungszeit, wodurch sich ihre Rentenansprüche verbessern. Nun will Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) nachlegen und ältere Mütter mit jüngeren gleichstellen. Das Ziel lautet drei anerkannte Erziehungsjahre.
Nicht nur Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) arbeitet an einem Rentenkonzept. Auch in Bayern ist man fleißig. Hier will Sozialministerin Emilia Müller (CSU) ein neues Konzept vorlegen. Ein Bestandteil des Pakets soll dem Münchner Merkur zufolge eine verbesserte Mütterrente sein. Seit dem 1. Juli 2014 wird Frauen, die vor 1992 Nachwuchs bekommen haben, nicht mehr nur ein, sondern zwei Rentenpunkte für die Kindererziehung gutgeschrieben. Bei Müttern, deren Kinder später geboren wurden, sind es jedoch drei Rentenpunkte. Diese Gerechtigkeitslücke will die CSU geschlossen sehen.
"Wir wollen gezielt etwas tun, um Altersarmut zu vermeiden. Betroffen sind vor allem Frauen, Mütter, Alleinerziehende und Erwerbsgeminderte", teilte Müller dem Münchner Merkur mit. Schützenhilfe erhält Bayerns Sozialministerin von der Vorsitzenden der bayerischen Frauen-Union, Angelika Niebler (CSU). Sie bezeichnet die Anerkennung des dritten Erziehungsjahres als "eine Frage der Gerechtigkeit."
Mütterrente: Zusätzlicher Rentenpunkt kostet mehr als 6 Milliarden Euro jährlich
Die Kosten der Gleichstellung von älteren und jüngeren Müttern bei den Kindererziehungszeiten würden sich laut Deutscher Rentenversicherung auf 6,5 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. In den neuen Bundesländern bedeute der zusätzliche Rentenpunkt ein Plus von 28,66 Euro Rente pro Monat und Kind, in Westdeutschland 30,45 Euro. Wer die Kosten übernehmen soll, ist unklar. Bisher deckt die Rentenkasse die Ausgaben für die Mütterrente. Die Finanzierung über die gesetzliche Rentenversicherung wird jedoch kritisiert. Bei der Anerkennung der Kindererziehung handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die daher über Steuermittel finanziert werden müsste, bemängelte in der Vergangenheit beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund.