(lifepr) Düsseldorf, 15.10.2014 - Ein Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis übernimmt. Der Hartz-IV-Empfänger hatte im konkreten Fall nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,52 Promille seinen Führerschein verloren. Seinen ...