Informiert eine Firma eines Gewinnspiels einen Gewinner, muss sie auch zahlen und das selbst dann, wenn zu viele Personen angeschrieben wurden. Das Amtsgericht (AG) Jena hat PayPal dazu verpflichtet, einem Teilnehmer des Gewinnspiels „ Willste? Kriegste! “ die zugesicherten 500 Euro auszuzahlen ...