Informiert eine Firma eines Gewinnspiels einen Gewinner, muss sie auch zahlen und das selbst dann, wenn zu viele Personen angeschrieben wurden. Das Amtsgericht (AG) Jena hat PayPal dazu verpflichtet, einem Teilnehmer des Gewinnspiels „ Willste? Kriegste! “ die zugesicherten 500 Euro auszuzahlen ...

Kommentare

(1) tibi38 · 08. Dezember 2014
gibt es überhaupt Meldungen, wo die vor Gericht mal gewonnen haben? Sonderbare Rechtsauffassung von Ebay...
 
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