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1: Diese Mutter ist genauso Opfer des Täters wie ihre Kinder. Solche Täter suchen sich oft die "passenden" Frauen aus, bei denen sie davon ausgehen, daß sie ihre miesen Spielchen mit den Kindern unbehelligt treiben können. Sie weiß sicher um ihre moralische Schuld, aber § 55 StPO gibt ihr ebenso ein Zeugnisverweigerungsrecht wie § 52 ders. - Strafrecht und Moral sind noch lange nicht das Selbe.