Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium hält trotz der Kritik der Union an den Reformplänen zur Sicherungsverwahrung fest. Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa auch die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, gegen die ...

Kommentare

(2) k293295 · 01. August 2010
@1: Keine Strafe schreckt Täter so sehr ab, wie die Gefahr erwischt zu werden. Deshalb macht die Fußfessel Sinn. Es geht ja auch nur um die Täter, die vor der Einführung der nachträglich verhängten Sicherheitsverwahrung verurteilt wurden, und die jetzt auf Grund des Rechtsgrudsatzes, daß niemand auf Grund eines Gesetzes bestraft werden darf, das zur Tatzeit noch gar nicht galt, aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden müssen.
(1) k256366 · 01. August 2010
Ich halte die "Alternative" der Fußfessel nicht für ein Instrument ", um Risiken für die Gesellschaft zu mindern", denn immerhin verhindert es keine Straftaten sondern KANN die Suche nach evt Tätern bei der Aufklärung weiterer Verbrechen erleichtern. Ob es letztlich so sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, aber von vornherein kann es sicher keine Verbrechen verhindern und damit auch nicht die Gesellschaft sicherer machen. Zudem denk ich auch, dass da die Persönlickeitsrechtler nicht mitmachen
 
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