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1: Keine Strafe schreckt Täter so sehr ab, wie die Gefahr erwischt zu werden. Deshalb macht die Fußfessel Sinn. Es geht ja auch nur um die Täter, die vor der Einführung der nachträglich verhängten Sicherheitsverwahrung verurteilt wurden, und die jetzt auf Grund des Rechtsgrudsatzes, daß niemand auf Grund eines Gesetzes bestraft werden darf, das zur Tatzeit noch gar nicht galt, aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden müssen.