Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger hält trotz scharfer Kritik der Union an der Reform der Sicherungsverwahrung fest. Nötig seien Konzepte, die Bestand hätten, sagte sie im Deutschlandfunk. Die Ministerin strebt an, die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die ...

Kommentare

(2) k293295 · 15. Juli 2010
@1: Niemand darf wg. einer Tat mehr als 1mal verurteilt werden. Da liegt das Problem. Dein Ansatz ist schon gut, er muß aber rechtssicher formuliert werden, so daß weder das BVerfG noch der EGMR das kippen. Daran haben sich die Ministeriums-Juristen nämlich schon die Zähne ausgebissen. Und Willkür muß natürlich ausgeschlossen werden.
(1) dubberle · 15. Juli 2010
Es müßte im Gesetz festgeschrieben werden, daß bei bestimmten Delikten (z.B. Kindesmißbrauch) oder bestimmter Schwere der Schuld (z.B. ab 5 Jahren Gefängnis) ausnahmslos am Ende der Haftzeit zu prüfen ist, ob der Täter in die Freiheit entlassen werden kann oder in Sicherungsverwahrung genommen werden muß. In diesem Falle wäre die Prüfung schon zum Zeitpunkt des Urteils festgeschrieben, mithin also nicht mehr nachträglich.
 
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