(lifepr) Berlin, 02.07.2015 - Jetzt ist die Verwirrung komplett: Noch im März entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass beispielsweise Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Kurz danach fällte das Arbeitsgericht Düsseldorf eine Entscheidung mit ...