Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter darf die Farbe von Türen und Fenstern in seiner Wohnung selbst bestimmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind damit unwirksam. Konkret ging es um die Mieterin einer Berliner Wohnung. Sie sollte vertraglich verpflichtet ...

Kommentare

(3) k2708 · 20. Januar 2010
Als Mieter kann ich meine Rahmen lackieren, wie ich möchte, da dies reversible Änderungen sind.
(2) hansdiewurst1 · 20. Januar 2010
Das hat nur zur Folge, dass die Mieten steigen, denn irgendwo müssen die Kosten dafür wieder reingeholt werden.
(1) Kava · 20. Januar 2010
In diesem Fall hat das Gericht sicher recht. Aber letztlich soll sich mal keiner wundern, wenn irgendwann keiner mehr vemieten will ...
 
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