Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter darf die Farbe von Türen und Fenstern in seiner Wohnung selbst bestimmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind damit unwirksam. Konkret ging es um die Mieterin einer Berliner Wohnung. Sie sollte vertraglich verpflichtet ...