Mehr Sicherheit für Verbraucher: Wohnungseinbruch wird härter bestraft
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Kampf gegen Einbrecher verschärft. Künftig müssen sie mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Vorher sah das Strafmaß in minder schweren Fällen lediglich drei Monate Haft vor. Zudem darf die Polizei bald auf Kommunikations- und Standortdaten der Verdächtigen zurückgreifen.
Bereits Ende März haben sich Union und SPD darauf verständigt, Wohnungseinbrüche schärfer zu ahnden. Nun hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruchdiebstahl auf den Weg gebracht. Demnach gibt es künftig keine minder schweren Fälle von Einbruch mehr. Diese sehen bisher ein Strafmaß von drei Monaten bis fünf Jahre Gefängnis vor. Gleichzeitig soll die Mindeststrafe für Einbrecher, die in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung einsteigen, bei einem Jahr statt sechs Monaten liegen. Maximal können Kriminelle für ihre Tat bis zu zehn Jahre hinter Gitter wandern. Dem Entwurf muss der Bundestag noch zustimmen.
Jeder Einbruchsdiebstahl hat mindestens ein Jahr Gefängnis zur Folge
"Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen - und bei den Opfern traumatische Folgen haben können", kommentiert Justizminister Heiko Maas (SPD) den Beschluss des Bundeskabinetts. "Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen." Neben der härteren Bestrafung ist künftig die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung geplant. So können Polizisten Verkehrsdaten abfragen, um Täter besser ermitteln zu können.
Regierung fördert Einbruchschutz mit bis zu 1.500 Euro
Damit es erst gar nicht zu einem Einbruch kommt, können sich Mieter und Eigentümer mit Alarmanlagen und Sicherheitsschlössern zusätzlich sichern. Gelingt dem Einbrecher der Einstieg in die Wohnung oder das Haus nicht schnell genug, gibt er häufig auf. Seit einiger Zeit fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Verbraucher, die ihre vier Wände mit einbruchshemmenden Türen und Fenstern sowie mit Sicherheitsanlagen besser gegen Kriminelle schützen. Dazu müssen sie den Antrag stellen, bevor sie die entsprechenden Anschaffungen machen. Die KfW bezuschusst den Kauf beziehungsweise die Installation mit 50 Euro bis maximal 1.500 Euro.
Tipp: Gegen Schäden durch Einbruchsdiebstahl wie geklaute Wertgegenstände, Elektronik und Verwüstung schützt eine Hausratversicherung.