Mehr Pflegebedürftige wollen Pflege daheim - Zeigen Reformen Wirkung?

In Deutschland gab es zuletzt etwa 2,9 Millionen Pflegebedürftige. Verglichen mit der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamtes bedeutet das ein Plus von rund neun Prozent. Für einen Großteil der Betroffenen ist es besonders wichtig, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Der Gesetzgeber will sie dabei durch die Pflegestärkungsgesetze unterstützen.

Das Statistische Bundesamt hat seine aktuelle Pflegestatistik veröffentlicht. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland lag zum Ende des Jahres 2015 bei 2,86 Millionen und ist im Vergleich zu 2013 um fast neun Prozentpunkte gestiegen. Wie Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz betont, hat dieser Anstieg jedoch "nichts mit verabschiedeten Pflegereformen zu tun." So sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Umstellung im Pflegesystem erst seit dem 1. Januar 2017 wirksam, wodurch es künftig noch weitaus mehr Menschen mit Pflegebedarf geben dürfte. Dennoch lässt sich die aktuelle Entwicklung unter anderem durch die besseren Leistungen für die Pflege daheim erklären.

Pflege zu Hause wird für Pflegebedürftige immer wichtiger

Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen wurden 2015 in den eigenen vier Wänden betreut. Bei mehr als jedem Zweiten von ihnen übernehmen allein die Angehörigen die pflegerische Versorgung. Die übrigen Betroffenen nehmen zusätzlich Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch.

In Bezug auf die häusliche Pflege gibt Brysch zu bedenken, dass dort ein Umdenken notwendig ist: "Die Unterstützung durch Partner und Familien wächst nicht weiter. Immer mehr Pflegebedürftige organisieren sich ihr eigenes Netzwerk. Nachbarschaften, Freundschaften und die Pflegehilfe aus Osteuropa gewinnen an Bedeutung."

Trotz Verbesserungen: Mehr Unterstützung für häusliche Pflege gefordert

Seit der letzten Pflegestatistik 2013 hat sich der Anteil an daheim gepflegten Personen um 11,6 Prozent erhöht. Ein möglicher Grund dafür sind die mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz in Kraft getretenen Verbesserungen. Mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu stärken, wurden verschiedene Leistungen aus der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2015 ausgeweitet. Daneben bekamen Menschen mit Pflegestufe 0 erstmals den Anspruch auf die volle ambulante Unterstützung durch die Pflegeversicherung zugesprochen, wie Kurzzeit- oder Nachtpflege. Bei ihnen liegt der Pflegebedarf zwar generell unterhalb der Pflegestufe 1, allerdings benötigen sie dennoch Hilfe und Betreuung im Alltag, beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung.

Für den Sozialverband VdK erklärt sich die steigende Tendenz zur Pflege daheim außerdem durch das verstärkte Bedürfnis der Menschen, trotz Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben. Damit dies möglich ist, wünscht sich der Verband vom Gesetzgeber eine noch bessere Unterstützung für Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen. "Wir fordern die rentenrechtliche Gleichstellung von Familienpflege- und Kindererziehungszeiten. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, sind weitere Anstrengungen unumgänglich. Dazu gehört die Einführung einer Lohnersatzleistung in Anlehnung an das Elterngeld", erklärt Verbandspräsidentin Ulrike Mascher.

Wenig Leistung für viel Geld: Teure Heimpflege mit Mängeln

Ein wichtiger Faktor, warum immer mehr Pflegebedürftige eine häusliche Versorgung bevorzugen, dürften die Heimkosten sein. Nur wenige Menschen können die teilweise horrenden Summen für eine stationäre Pflege tragen. Hinzu kommt die schlechte Qualität vieler Pflegeheime. So wissen trotz vermeintlich guter TÜV-Noten nur wenige Einrichtungen mit einer angemessenen Versorgung der Pflegebedürftigen zu überzeugen. Dementsprechend hat sich der Anteil der Heimpflege seit 2013 lediglich um 2,5 Prozentpunkte erhöht, sodass Ende 2015 etwas mehr als ein Viertel der Betroffenen auf diese Form der Pflege angewiesen war.

Pflegeheime durch neuen Eigenanteil für viele Pflegebedürftige teurer

Mit der zweiten Stufe der Pflegereform gilt seit 1. Januar 2017 ein einheitlicher Eigenanteil der Heimpflege. Das bedeutet, jeder Bewohner muss unabhängig von seinem Pflegebedarf denselben Betrag für die stationäre Pflege aufbringen. Haben Menschen mit niedrigem Pflegebedarf vor der Umstellung in einem Heim gelebt, profitierten sie von der bisherigen Regelung, dass sich die entsprechenden Kosten am Bedarf orientierten. Wenn sie dagegen erst jetzt in eine stationäre Pflegeeinrichtung ziehen, zahlen sie genauso viel wie Personen mit höherem Pflegegrad. Für sie wächst somit die finanzielle Belastung, sodass sich künftig noch mehr Pflegebedürftige für die häusliche Pflege entscheiden könnten.

Pflegeversicherung
[finanzen.de] · 18.01.2017 · 09:05 Uhr
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