Da bin ich mal gespannt, wie lange die Verjährungsfristen für die angezeigten Verbrechen des Herrn zu G. sind. @
1: Ne Anzeige ist nur dann Grund für nen Herzkasper, wenn der Angezeigte weiß, daß sie BERECHTIGT ist. @
2: Nicht ganz! Bei DER Menge an Aneigen wird sich ein CSU-naher Staatsanwalt schwertun, das Ganze "mangels öffentlichen Interesse" einzustellen. ^^