Medikamentenversand aus dem Ausland: Boni- statt Versandhandelsverbot

Medikamente bequem nach Hause liefern lassen - Geht es nach Gesundheitsminister Gröhe, soll dies bald der Vergangenheit angehören. Er will den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel verbieten und damit deutsche Apotheker stärken. Die Politik ist sich darüber uneins. So fehlt dem Verbot eine ausreichende Grundlage, betont SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant, den Versand rezeptpflichtiger Medikamente, den sogenannten Rx-Versandhandel, deutschlandweit zu verbieten. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches die deutsche Preisbindung für ausländische Versandapotheken gekippt hat. Ende letzten Jahres legte der Minister einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der ortsansässigen Apothekern den Rücken stärken soll.

Gröhes Vorhaben steht seit Wochen in der Diskussion, sowohl in der Opposition als auch in der Koalition. Kritiker sehen darin vor allem Nachteile für die Patienten. Besonders der Regierungspartner SPD reagierte bisher mit Ablehnung auf den Entwurf. Doch nun könnte sich eine Kehrtwende andeuten.

Zuzahlungsbefreiung als möglicher Kompromiss für Versandhandelsverbot

Erstmals seit Bekanntwerden von Gröhes Plänen hat der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach ein Versandhandelsverbot über das soziale Netzwerk Twitter als "möglich" bezeichnet - zumindest, wenn parallel dazu eine Bedingung erfüllt wird. Er schlägt vor, chronisch kranken Menschen die Arzneimittelzuzahlung komplett zu erlassen. Derzeit müssen solche Patienten erst einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, sobald sie ein Prozent ihres zu berücksichtigen Jahreseinkommens für Medikamente aufgewendet haben. Nach dem EuGH-Urteil profitieren Chroniker wie andere Patienten von Boni auf rezeptpflichtige Medikamente und dürften dadurch viel Geld sparen. Mit dem Versandhandelsverbot würde diese Möglichkeit für sie wieder wegfallen.

Die Krankenkassen sind von Lauterbachs Kompromissvorschlag allerdings nicht begeistert und lehnen das geplante Verbot generell ab. "Ein Versandhandelsverbot wäre im 21. Jahrhundert nicht zeitgemäß und würde auch durch eine Zuzahlungsbefreiung für Chroniker nicht zeitgemäßer", heißt es dazu von Seiten des GKV-Spitzenverbandes.

Arzneimittel-Versandhandel seit 13 Jahren "etabliert und kontrolliert"

Bisher hat Lauterbach ein Versandhandelsverbot strikt ablehnt und ebenfalls betont, dass er dies für nicht zeitgemäß halte. Dem stimmt seine Parteikollegin Sabine Dittmar zu: "Wie soll im digitalen Zeitalter glaubhaft begründet werden, dass man das Rad wieder zurückdrehen und 13 Jahre nach Inkrafttreten des Rx-Versandhandels diesen nun wieder verbieten möchte?"

Zwar ist für sie unbestritten, dass durch das Ende der Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente "unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zwischen ausländischen Versandapotheken und inländischen Offizin- und Versandapotheken" entstanden sind, die es zu beheben gilt. Die Sorge der deutschen Apotheker, dass die weitreichende Versorgung mit Arzneimitteln dadurch kurzfristig in Gefahr geraten könnte, teilt die SPD-Politikerin allerdings nicht. "Dennoch müssen wir dafür sorgen, dass die Spieße im Wettbewerb wieder gleich lang werden."

Im geplanten Versandhandelsverbot sieht Dittmar jedoch nicht den richtigen Weg. Denn der Versandhandel von Medikamenten hat sich ihrer Meinung nach in Deutschland inzwischen etabliert und ist zudem gut kontrolliert. "Ich sehe daher keinen medizinischen Anlass, diesen nun zu verbieten."

Fehlt dem Versandhandelsverbot die notwendige Grundlage?

Dittmar hegt außerdem Zweifel daran, dass Gröhes Vorhaben erfolgreich ist. "Nachdem es erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gibt, ist nicht davon auszugehen, dass das Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form vorangetrieben werden kann. Schließlich müsste man belegen, dass die Rücknahme des Rx-Versandhandels notwendig ist, um den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Dieser Nachweis konnte schon im gesamten EuGH-Verfahren nicht erbracht werden und auch jetzt gibt es keinerlei Daten, die diesen Ansatz untermauern."

Anstelle eines Versandhandelsverbots schlägt sie ein Boniverbot vor, um das Gleichgewicht zwischen ausländischen und deutschen Anbietern wiederherzustellen. Außerdem setzt sie sich seit Langem "für eine differenzierte Ausgestaltung des Honorars jenseits der pauschalen Packungsabgabe" ein. Damit sollen ortsansässige Apotheker für ihre Beratungsleistung sowie für Notdienste besser entlohnt werden.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 24.01.2017 · 07:52 Uhr
[2 Kommentare]
 
Wirtschaftsforscher fordern mehr Energie-Zusammenarbeit in Europa
München - Wirtschaftsforscher aus verschiedenen Ländern fordern die EU dazu auf, die […] (00)
Gierflation oder knallharte Kalkulation?
Von der Inflation zur 'Gierflation': Ein Insider-Blick darauf, wie Markenhersteller die Welle […] (00)
Primetime-Check: Sonntag, 17. März 2024
An diesem Sonntagabend startete das Erste mit dem Tatort: Untern Gärtnern in die Primetime und bewegte so […] (00)
Auf Spuren von Becker: Alcaraz besiegt die Selbstzweifel
Indian Wells (dpa) - Boris Becker teilte seinen Rekord gerne mit Carlos Alcaraz. Als erster […] (00)
Ukiyo-e: In japanischen Holzschnitten stöbern
Berlin (dpa/tmn) - Ukiyo-e ist ein Stil des japanischen Farbholzschnitts und der Malerei, […] (00)
Warum immer mehr Hausbesitzer Außenarbeiten in Eigenregie durchführen
Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich dafür, Außenarbeiten in Eigenregie durchzuführen. Dies […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
19.03.2024(Heute)
18.03.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News