Marktwächterwarnung vor Fake-Abmahnungen per E-Mail

Verbraucher beschweren sich über Fake-Abmahnungen, die sie im Zusammenhang mit der Bildbearbeitungssoftware Adobe Photoshop per E-Mail erhalten. Dem Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegen Beschwerden von Verbrauchern aus sieben Bundesländern vor. Betroffene erhielten per E-Mail eine Abmahnung aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Diese E-Mails werden im Namen bekannter Abmahn-Kanzleien verschickt und beinhalten Forderungen nach hohen Schadensersatzsummen von bis zu 4.000 Euro. Marktwächterexperten warnen: Die täuschend echt wirkenden E-Mails sind gefälscht.

In den vergangenen Wochen tauchten im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden über angeblich begangene Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing der Bildbearbeitungssoftware Adobe Photoshop auf. Die E-Mails sind von echten Abmahnungen inhaltlich und gestalterisch kaum zu unterscheiden: Sie wurden im Namen von bekannten Abmahnkanzleien für Urheberrechtsverletzungen wie Waldorf Frommer, SKW Schwarz oder Schutt Waetke verschickt. Der Wortlaut entsprach klassischen Anschreiben für Urheberrechtsverletzungen: Darin wird behauptet, der Betroffene sei wegen einer Urheberrechtsverletzung überführt worden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen neun Tagen wird die Zahlung eines vierstelligen Betrages gefordert. Marktwächterwarnung vor Fake-Abmahnungen per E-Mail

Abmahnungen erfolgen niemals per E-Mail

Bei den vermeintlichen Abmahnungen per E-Mail handelt es sich nach Erkenntnissen der Marktwächterexperten um eine betrügerische Masche von Kriminellen, die sich lediglich der Namen bekannter Kanzleien bedienen. „Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen werden von Anwaltskanzleien allein aus Gründen der Rechtssicherheit niemals ausschließlich per E-Mail, sondern immer per Post verschickt“, so Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Da dies nicht jedem bekannt ist, warnen wir Verbraucher, hier nicht in die Falle zu tappen.“

Hohe Schadenersatzforderungen in den Fake-Abmahungen

In den E-Mails werden die Betroffenen regelmäßig zur Zahlung von Beträgen bis zu 4.000 Euro Schadensersatz aufgefordert. Außerdem enthalten diese gefälschten Abmahnungen einen Link, auf den der Empfänger klicken soll. Dieser Link kann wie bei anderen Spam-E-Mails zu einer Schadsoftware  führen. „Wer so eine vermeintliche Abmahnung erhält, sollte keinesfalls den in der E-Mail angegebenen Link anklicken, sondern die E-Mail kurzerhand löschen. Den in der E-Mail geforderten Betrag sollten Verbraucher auf keinen Fall zahlen“, so Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Digitale Medien der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Verbraucher, die auf eine solche E-Mail hereingefallen sind, können sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen beraten lassen. Eine Übersicht der Beratungsstellen ist unter www.verbraucherzentrale.de/beratung zu finden. Hinweise auf derartige Fake-Abmahnungen können Verbraucher auch über ein Beschwerdepostfach an die Marktwächter melden.
Recht, Gesetz, Sicherheit
[onlinemarktplatz.de] · 24.05.2017 · 08:19 Uhr
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