Tübingen (dpa) - Ein Mann hat aus Überforderung seine pflegebedürftige Schwester verhungern lassen - ins Gefängnis muss er dafür aber nicht. Das Landgerichtes Tübingen verurteilte den 50- Jährige heute zu einer Bewährungsstrafe. Zur Begründung hieß es, der Mann sei zweifellos verantwortlich für den ...