Potsdam (dpa) - Es ist ein gespenstischer Moment, als die Schreie von Mohameds Mutter durch den Gerichtssaal gellen. «Was hast Du mit meinem Kind gemacht?», ruft sie durch den Saal. Die verzweifelte Frau will sich hastig durch die Stuhlreihen kämpfen und auf den Mörder ihres Jungen zustürmen. ...

Kommentare

(10) Aalpha · 28. Juli 2016
Zumal jeder dritte Straftäter rückfällig wird. Also 33% Wahrscheinlichkeit dass der Typ es dann mit 50 Jahren noch mal macht, wenn er aus dem Knast kommt. Selbst 1% oder Werte mit 0,0... halte ich für viel zu hoch und der Gesellschaft gegenüber nicht für sicher und gerecht! Welcher Psychologe würde denn dafür Grade stehen, wenn er bescheinigt, dass der Typ dann wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden kann.
(9) Aalpha · 28. Juli 2016
@7 Danke für den Hinweis, ich werds im Hinterkopf behalten. Ich bin gänzlich gegen die Todesstrafe. Zum einen, weil es oft den falschen erwischt (siehe USA). Aber auch aus dem Grund weil ich die Todesstrafe für viel zu milde halte. Sterben tun wir alle irgendwann ein mal, ist ja ganz einfach, denn bisher hat es ja jeder geschafft. Ich stell mir nur selbst philosophisch die Frage, mit welcher Begründung 25J. Gerecht sein sollen? Wer legt das mit welcher Begründung fest?
(8) crochunter · 28. Juli 2016
... aber z.B. eine Todestrafe würde daran auch nichts ändern. 20-25 Jahre sind viel länger als die Todesstrafe, das muss man sich immer im Hinterkopf behalten. Was ist wenns mal den falschen erwischt?
(7) crochunter · 28. Juli 2016
@6 Naja,du hast dich aus meiner Sicht auch rechtlich auf schmalen Grat bewegt (wenn Mone oder der Melder deine Aussage genauso bewertet haben wie ich,dann war wohl § 131 StGB im Hinterkopf). Wenn ja,dann war es wohl zu deinem Schutz und auch zum Selbstschutz von Klamm. Ich hab vielleicht die Grenzen der Communityrichtlinien ausgedehnt (höflicher Umgang etc.). Hat also nix mit Stasi zu tun,sonst säßest du jetzt in Bautzen ;-) Klar werden sie nicht wieder Lebendig...
(6) Aalpha · 27. Juli 2016
@5 Na toll, Stasi2.0 hat zugeschlagen. Unsere Kommentare sind weg. Hier kann man nicht mal mehr mit jemanden eine Disskusion führen o_0. 20-25J. für diese Tat sehr fragwürdig (Siehe @2) und daher deine gleiche Äußerung zurück (mit dem Schämen). "Wer anderen Menschen leid zufügt..." Was ist mit Freiheitsberaubung? Also sollten wir alle Sträflinge gleich raus lassen? Der Typ ist mir in erster Linie Sch***egal, die Sicherheit der Mitbürger hat vorrang und das heißt es darf nie wieder passieren!
(5) crochunter · 27. Juli 2016
@9 Also 20-25 Jahre Bau sind wenig? Soll ich mich jetzt für die Entscheidung der Richter rechtfertigen oder mich dafür schämen, dass sie das Stafmaß ausgeschöpft haben? Anders, als bei manch anderen Urteil? Wer anderen Menschen leid zufügt, muss Bestraft werden. Aber von den Institutionen die der Rechtsstaat gegeben hat. Und nur von denen. Punkt!
(4) crochunter · 27. Juli 2016
@3 Bei "besonderer Schwere der Schuld" nicht. Da gehts dann (auch nur in Ausnahmefällen), frühestens nach 15 Jahren raus. Er selbst wird wohl eher 20-25 Jahre sitzen, vielleicht auch länger.
(3) Muschel · 27. Juli 2016
Also nach ca. 12 Jahren bei guter Führung frei. Herzlichen Glückwunsch.
(2) Shoppingqueen · 26. Juli 2016
Mörder haben für immer eingesperrt zu bleiben - die Opfer sind nach 20 - 25 Jahre auch nicht wieder lebendig.
(1) witzenberger · 26. Juli 2016
"Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld. Mehr geht in Deutschland nicht. (...) Eine Sicherungsverwahrung wurde allerdings nicht verhängt." Also geht doch mehr...
 
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