(lifepr) München, 21.11.2014 - Wer nikotinhaltige Liquids dampft, konsumiert ein Genussmittel und kein Medikament. Das hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig bestätigt und einen vorläufigen Schlussstrich unter die jahrelange Ächtung der E-Zigarette als vermeintliches ...