@
1 Das bedeutet, dass man Hin- und Rückfahrt ansetzen kann zu je 30 ct/Kilometer. Der "normale" Arbeitnehmer darf nur 30 ct/Kilometer für eine einfache Fahrt (also 15 ct hin und zurück) ansetzen. Das ist schon NEU, denn nach der Reisekostenreform 2014 wurde der Betrieb, an den der LeihAN entliehen wurde, als 1. Tätigkeitsstätte definiert. Das macht schon was aus. Vor allem weil die AN dann auch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen können. 24 €/24h für die ersten drei Monate.