(lifepr) Düsseldorf, 24.05.2017 - Zieht ein Lehrer das Mobiltelefon eines Schülers wegen einer Unterrichtsstörung ein und wird das Gerät über ein Wochenende einbehalten, verletzt dies den Schüler nicht gravierend in seinen Grundrechten. Der klagende Schüler, der mittlerweile 18 Jahre alt ist, ...

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