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3: Weder Todesstrafe noch wirklich lebenslang ohne Aussicht auf Entlassung verhindern ein Verbrechen. Eine Ungefährlichkeit kann sich auch nicht an Haftjahren festmachen lassen. Therapien machen auch keinen Sinn, wenn sie jahrzahntelang durchgeführt werden. Einzig die Mitarbeit des Therapierten kann eine Therapie erfolgreich machen. Und nur das Risiko erwischt zu werden schreckt den Täter ab.