Landgericht kippt Gebühren-Klausel bei Easyjet
Frankfurt/Main (dpa) - Das Landgericht Frankfurt hat eine Vertragsklausel des Billigfliegers Easyjet zu Flughafengebühren gekippt. Die Fluggesellschaft hatte in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ihren Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten. Diese Posten machen einen erheblichen Anteil des Gesamtticketpreises aus und fallen nicht an, wenn der Passagier den Flug gar nicht antritt. Das Gericht wertete die Regelung als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg.