Landgericht erteilt Einstweilige Verfügung gegen Taxidienst Uber

Frankfurt/Main (dpa) - Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende Einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App «Uber» und «UberPop» befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft.

Verkehr / Internet / Taxi / Telekommunikation / Deutschland
02.09.2014 · 03:06 Uhr
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