Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke macht auf folgendes Urteil aufmerksam: Wer als Internet-Händler bei der Beschreibung der Ware angibt, dass diese „sofort lieferbar“ sei, darf sich auf keinen Fall 5-7 Tage Zeit mit dem Versand der Bestellung lassen. Das ...