München (dpa) - Die Bundesländer müssen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte an Hochschulen Gebühren zahlen - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Das Urteil gilt für ganz Deutschland. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft VG ...