KWK 2014 - Flexibilisierung und Direktvermarktung von KWK-Strom
KWK-Jahreskongress am 24./25. September in Fürth beleuchtet die neuen Herausforderungen für einen wirtschaftlichen KWK-Einsatz auf Basis des neuen EEG 2014 und der energiewirtschaftlichen Veränderungen. Mehr als 100 Teilnehmer werden erwartet.
(pressebox) Rastatt, 20.08.2014 - Eine dezentrale Strom- und Wärmeversorgung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch sinnvoll sein. Die Bundesregierung will daher im Rahmen der Energiewende den Stromanteil, der in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt wird, bis zum Jahre 2020 auf 25% erhöhen.Im Rahmen des Monitorings zum KWK-Gesetz werden derzeit die aktuellen Markt-Entwicklungen und Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen wissenschaftlich untersucht.
In den letzten Monaten haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen KWK-Einsatz aufgrund der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in erheblichem Umfang verändert. So müssen beispielsweise Betreiber von neu installierten KWK-Anlagen für den selbst genutzten Strom zumindest anteilig eine EEG-Umlage entrichten.
Dies ist nur eine markante Veränderung, die Auswirkung auf den KWK-Ausbau in Deutschland haben wird.
Bereits vor zwei Jahren wurde das Energiesteuergesetz verändert. Außerdem traten neue Vorgaben in Bezug auf die Anschlussbedingungen von KWK-Anlagen an das Mittelspannungsnetz in Kraft.
Die neuen Gesetze, die geplanten Gesetzesnovellen sowie die veränderten Rahmenbedingungen im Strommarkt werden zentrale Themen der 6. Jahreskonferenz "KWK 2014 - Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz" sein.
Neben diesen Veränderungen werden auch die technischen Möglichkeiten für eine verbesserte Flexibilisierung von KWK-Anlagen durch Wärme- und Stromspeicher im Rahmen des KWK-Branchentreffs thematisiert. Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur KWK-Jahreskonferenz erwartet.
Weitere Informationen zur "KWK 2014", die am 24./25. September 2014 in Fürth stattfindet, können der hierfür erstellen Internetseite unter http://www.kwk2014.de entnommen werden.
In den letzten Monaten haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen KWK-Einsatz aufgrund der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in erheblichem Umfang verändert. So müssen beispielsweise Betreiber von neu installierten KWK-Anlagen für den selbst genutzten Strom zumindest anteilig eine EEG-Umlage entrichten.
Dies ist nur eine markante Veränderung, die Auswirkung auf den KWK-Ausbau in Deutschland haben wird.
Bereits vor zwei Jahren wurde das Energiesteuergesetz verändert. Außerdem traten neue Vorgaben in Bezug auf die Anschlussbedingungen von KWK-Anlagen an das Mittelspannungsnetz in Kraft.
Die neuen Gesetze, die geplanten Gesetzesnovellen sowie die veränderten Rahmenbedingungen im Strommarkt werden zentrale Themen der 6. Jahreskonferenz "KWK 2014 - Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz" sein.
Neben diesen Veränderungen werden auch die technischen Möglichkeiten für eine verbesserte Flexibilisierung von KWK-Anlagen durch Wärme- und Stromspeicher im Rahmen des KWK-Branchentreffs thematisiert. Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur KWK-Jahreskonferenz erwartet.
Weitere Informationen zur "KWK 2014", die am 24./25. September 2014 in Fürth stattfindet, können der hierfür erstellen Internetseite unter http://www.kwk2014.de entnommen werden.