(lifepr) Düsseldorf, 26.08.2014 - Vermieter müssen für die Kündigung von Wohnraum ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Wer sich auf keinen der im Gesetz aufgezählten Kündigungsgründe berufen kann, hat schlechte Karten, wenn er den Vertrag mit seinem Mieter beenden will. Anders sieht es ...

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