(lifepr) Düsseldorf, 22.02.2017 - Bausparkassen dürfen kündigen, wenn der Kunde zehn Jahre nach der Zuteilungsreife seines Vertrags noch immer kein Darlehen abgerufen hat. Viele Bausparer besitzen noch einen Altvertrag mit Guthabenzinsen von zwei bis vier Prozent. Bei Vertragsabschluss war das ...