(lifepr) Düsseldorf, 22.02.2017 - Bausparkassen dürfen kündigen, wenn der Kunde zehn Jahre nach der Zuteilungs­reife seines Vertrags noch immer kein Darlehen abge­rufen hat. Viele Bausparer besitzen noch einen Altvertrag mit Guthabenzinsen von zwei bis vier Prozent. Bei Vertragsabschluss war das ...

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