(lifepr) Düsseldorf, 22.03.2017 - Der verwahrloste Zustand einer Mietwohnung kann den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Im konkreten Fall bewohnt ein Mieter seit über 30 Jahren eine Wohnung, die den Klägern gehört. Die Kläger sprachen ihm gegenüber seit 2014 ...

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