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Köln (dts) - Das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu werten sei, hat eine heftige Kontroverse ausgelöst. Das Urteil sei "ein eklatanter und unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ...

Kommentare

(5) k24805 · 27. Juni 2012
Ich habe die Tage im Krankenhaus einen Jungen kennen gelernt, bei dem nach Aussage der Mutter bei der Beschneidung "etwas schief gelaufen" ist. Die Folge: Der Junge musste 5 Jahre nach der Beschneidung nochmals operiert werden, hatte tagelang fürchterliche Schmerzen, Katheter, konnte nicht gehen... Welche Eltern haben das Recht, ihrem Kind so etwas anzutun???
(4) Mehlwurmle · 27. Juni 2012
Super wenn Politker von Selbstbestimmungsrecht reden und dieses dem Kind gleichzeitig absprechen.
(3) Chris1986 · 27. Juni 2012
Der Junge kann auch noch beschnitten werden wenn er älter ist insofern ER (nicht die Eltern) der Meinung ist die Religion soweit auszuüben als dass er sich "verstümmeln" lassen möchte.
(2) UMA6469 · 27. Juni 2012
Ja klar. Wenns nach den Kirchen ginge wär sogar Sex mit Kindern erlaubt. Drecksbande!
(1) flapper · 27. Juni 2012
der Junge musste danach ins Krankenhaus
 

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