
Köln (dts) - Das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu werten sei, hat eine heftige Kontroverse ausgelöst. Das Urteil sei "ein eklatanter und unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ...