Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Nachtrag zur Angebotsunterlage veröffentlicht
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(pressebox) München, 17.02.2017 - Am 5. September 2016 hatte die Knorr-Bremse AG („Knorr-Bremse") ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex AB (publ) („Haldex") angekündigt, wodurch Aktionären von Haldex die Gelegenheit gegeben wird, Knorr-Bremse sämtliche Anteile an Haldex anzudienen (das „Angebot"). Die Angebotsunterlage zum Angebot wurde am 26. September 2016 veröffentlicht.

Aufgrund der Veröffentlichung des Haldex Geschäftsberichts für den Zeitraum Januar-Dezember 2016 wurde ein Nachtrag zur Angebotsunterlage verfasst. Er enthält das voranstehend genannte Dokument und wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde genehmigt und registriert. Der Nachtrag wurde heute veröffentlicht und steht zusammen mit der Angebotsunterlage und dem Annahmeformular auf der Knorr-Bremse Website (www.knorr-bremseandhaldex.com) sowie der Website der SEB für Wertpapierprospekte (www.sebgroup.com/prospectuses) zur Einsicht zur Verfügung.

Der Nachtrag ist in Verbindung mit der Angebotsunterlage vom 26. September 2016 zu lesen. Gemäß den von der Börse Stockholm herausgegebenen Übernahmeregeln haben Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, das Recht, ihre Annahmeerklärung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ankündigung des Nachtrags zu widerrufen, also bis einschließlich 24. Februar 2017. Im Übrigen richtet sich das Recht, die Annahme zu widerrufen, nach der Angebotsunterlage.

Weitere Bedingungen sowie Informationen zum Angebot finden Sie in der Angebotsunterlage.

Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in einer anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der Gesetzgebung oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten wäre. Aktionäre, die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das Angebot (wie unten definiert) annehmen möchten, müssen sich über die anwendbaren Gesetze und möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren. Aktionäre werden aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im Abschnitt "Wichtiger Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der Angebotsunterlage, die am 26. September 2016 veröffentlicht wurde, zu lesen. Aktionäre in den Vereinigten Staaten werden aufgefordert, darüber hinaus den Abschnitt "Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten" am Ende dieser Mitteilung zu lesen.
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[pressebox.de] · 17.02.2017 · 16:31 Uhr
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