Straßburg/Berlin (dpa) - Der Kindermörder Magnus Gäfgen hat als Folteropfer der Polizei einen Anspruch auf Schadenersatz. Eine Neuauflage seines Prozesses schloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag aber aus. So bleibt der Erfolg des 35-Jährigen mit seiner ...

Kommentare

(19) ExBW · 01. Juni 2010
@12 Ein Mörder hat absolut nicht die gleichen Rechte wie andere Menschen auch. Er hat nämlich nicht mehr das Recht, sich frei zu bewegen. Aber dafür muss er erst einmal überführt und rechtskräftig verurteilt werden. Und Verurteilung und Vollzug des Urteils sind nun mal nicht Sache der Polizei.
(18) SonjaN · 01. Juni 2010
@kaos, "Kurz nachdem er das erpresste Lösegeld von einer Million Euro abgeholt hat, wurde er von der Polizei festgenommen." also fast auf frischer tat, hier kann keine rede von mittelalter sein, denke mal du hast keine kinder.
(17) k104544 · 01. Juni 2010
Der Mensch ist ein Abgrund: Es schwindelt einen, wenn man hinabsieht.(Büchner) Achso: Ich bezieh das übrigens nicht haptsächlich auf Gäfgen.
(16) k382122 · 01. Juni 2010
@15: dein Kommentar ist für den Arsch... er wurde ja gar nicht gefoltert, ihm wurde Gewalt angedroht. Und ich kann mich an den Fall noch sehr gut erinnern, es war vollkommen klar, daß er es war. Informier dich also künftig erstmal, bevor du deine Gutmenschen-Kommentare abgibst.
(15) kaos · 01. Juni 2010
Und was hättet ihr gesagt, wenn er am Ende gar nicht der Täter gewesen wäre? Folter für einen Unschuldigen ist dann nicht in Ordnung? Unter Folter gesteht man übrigens irgendwann alles ;-) Kein Bock wieder im Mittelalter zu landen.
(14) noart · 01. Juni 2010
Im Artikel steht: Die Richter äußerten sich nicht näher zum Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das Schmerzensgeldverfahren «zügig zu beenden». ----- Ja, ok. Mögen die Richter ihm 1 Euro zusprechen. Kann er im Gefänginsshop ja sinnlos verprassen. Also 1 Euro für den Mut jetzt noch die Klappe weit aufzureissen sei ihm gegönnt. Wenn dann Ruhe ist im Karton und es der Rechtsstaatlichkeit dient.
(13) MarBrom · 01. Juni 2010
Eingeschränkte Rechte sind gerecht? Ja, wenn man damit anfängt, sowas zu sortieren wird irgendjemand mal die Rechte anders auslegen. Rechte müssen daher für alle gelten. Also auch für Verbrecher, auch wenn dies nicht immer schön zu sein scheint. Deswegen sollte Folterung generell verboten sein. Da sollte dem Kinderschänder schon Gerechtigkeit widerfahren. An seiner Verurteilung selbst ändert dies übrigens nichts und das ist gut so.
(12) Aalpha · 01. Juni 2010
Ich kann nicht verstehen wieso Mörder die gleichen Rechte haben wie andere Bürger auch. Ein eingeschränktes Recht wäre hier viel gerechter! Würde mich nicht wundern wenn eines tages mal jemand einen auf a la Dexter macht und solch einen Abschaum beseitigt. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, die Mörder toleriert... @13: Mördern nach Entlassung erlauben einen Waffenschein zu machen/ Waffe zu besitzen? Ihm erlauben nachträglich Führerschein zu machen/ Auto zu besitzen?... NEIN DANKE!
(11) LuckyHeaven · 01. Juni 2010
ich find es in diesem Fall auch nicht ok, dass der sich jetzt Opfer nennen darf *grummel* ..is ja alles schön und gut mit den Menschenrechten, aber ein MÖRDER hat diese Rechte definitiv vergeigt!! selbst wenn man ihn gefolter hätte, er hat ein KIND kaltblütig ermordet, wieso hat er überhaupt noch irgendwelche Rechte?? ich denke schon dass man in solchen Fällen AUSNAHMEN machen darf, bzw sogar machen sollte!!!
(10) k293295 · 01. Juni 2010
<link> Daschner wußte, daß der Junge nicht mehr lebt. @4: Warum sind Befangene wohl von der Urteilsfindung ausgeschlossen? @4 @6 @8: Menschenrechte sind nicht zu relativieren. Sonst könntet IHR bei der nächsten Relativierung die Verlierer sein. @9: <link> Bedrohung ist strafbar.
(9) tleilax · 01. Juni 2010
Folteropfer? Ihm wurde Folter angedroht, aber er wurde doch kein Opfer davon. Wenn mir jemand mit Mord droht, bin ich schliesslich auch zum Glück noch lange kein Mordopfer. Wie üblich - verkehrte Welt...
(8) k104183 · 01. Juni 2010
@4 das sehe ich auch so, aber ich bin auch der meinung wer einem anderen so großes leid zufügt, hat überhaupt keine rechte mehr. mit diesem verhalten hat er sich gegen die regeln der gesellschaft gestellt und er hat meines erachtens überhaupt keine ansprüche mehr. wer für so einen ein motiv sucht, sucht nichts anderes als eine entschuldigung und solche taten sind mit nichts zu entschuldigen. menschenrechte,das kind hatte auch ein recht,ein recht auf unversehrtes leben, dieses schwein lebt weiter
(7) k396456 · 01. Juni 2010
es ging um die Androhung von gewalt!!! wenn die polizei währed des verhörs behauptet sie hätte beweise die nicht existieren und daraus ein geständis hervorgeht ist dies auch egal. ganz davon abgesehen, gibts in der eu keine wichtigeren dinge? man sollte die leute einfach mit allen anderen zusammensperren ohne sonderbehandlung! Dann wäre es wohl gar nicht zu diesem Prozess auf UNSERE KOSTEN gekommen!
(6) jensencom · 01. Juni 2010
Sorry @3, ich finde nicht, daß einer der willkürlich (oder aus habgier) über eines anderen leben entscheidet, die gleichen rechte hat wie jemand der seine mitmenschen respektiert. Schon gar nicht, weil es ein kind war!@1, ihm nützt es jetzt, das er auf einmal opfer ist und nicht täter. @2, um das leben des jungen zu retten wäre sein vater sicherlich über seine leiche gegangen... (zurecht, wie ich finde). @4, deiner meinung. @5, keine zweifel. auch der junge hat rechte, die gewahrt werden müssen
(5) eselfutter · 01. Juni 2010
Es ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite das Recht auf eine menschliche Behandlung, die jedem zusteht. Auch einem Mörder. Auf der anderen Seite die Chance, mit der Anwendung von Gewalt, ein Menschenleben zu retten. Ich habe die Geschichte noch gut im Gedächniss und war schon damals zweigeteilt. Am Ende hat bei mir aber der Versuch ein Leben zu retten über die Rechtstaatlichkeit gesiegt, vor allem da es sich hier um den Täter gehandet hat.
(4) Pittipla · 01. Juni 2010
Er ist und bleibt ein Mörder.Wenn es euer Kind gewesen wäre, würdet ihr dann auch so denken.Ich kann die Polizei verstehen es ging immerhin um ein Kinderleben und der Junge hätte ja noch leben können.
(3) D-Fox · 01. Juni 2010
@1: Dem Kind nutzt es natürlich nichts. Jedoch, auch die abartigsten Menschen haben dieselben Rechte wie der frommste. Da darf man gar nicht erst anfangen, Unterschiede zu machen.
(2) k45047 · 01. Juni 2010
Vor allem müsste das eigentlich gegen ein neues Verfahren gegen die beteiligten Beamten führen. Wird es aber nicht, fürchte ich. Aber Folter, dazu zählt auch schon die Drohung, muss ein absolutes No-Go bleiben, das eigentlich deutliche Konsequenzen nach sich ziehen muss.
(1) Kockatuu · 01. Juni 2010
Und, was nützt ihm das jetzt? (Und was, vor allem, nützt es dem ermordeten Kind?)
 
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