(lifepr) Nürnberg, 23.07.2015 - Diesjähriger Erhöhungsbetrag bleibt für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne Auswirkung - Ab 2016 Anhebung um weitere zwei Euro - dann wird tatsächlich gezahltes Kindergeld auf Leistungen angerechnet. Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 ...