(lifepr) Nürnberg, 23.07.2015 - Diesjähriger Erhöhungsbetrag bleibt für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne Auswirkung - Ab 2016 Anhebung um weitere zwei Euro - dann wird tatsächlich gezahltes Kindergeld auf Leistungen angerechnet. Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 ...

Kommentare

(1) kabu · 23. Juli 2015
Ist doch eigentlich eine Frechheit, da wird stolz auf 4 Euro, sage und schreibe vier Euro pro Kind und Monat verwiesen..... und wie hoch sind im Vergleich dazu die Diäten und Diätenanpassungen unserer Politiker???
 
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