Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
Auckland (dpa) - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload ursprünglich Copyright-Betrug vorgeworfen. Durch Austausch von Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein. Der Richter urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges.