Keine bösen Überraschungen - Wie man Gewinnspiele sicher durchführt
(pressebox) Köln, 21.04.2017 - Es klingt ganz einfach: Mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels schnell und günstig eine große Anzahl potentieller Kunden erreichen. Häufig werden hierbei allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen außer Acht gelassen – es drohen Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinen. Trusted Shops berät, wie man rechtliche Stolpersteine bei der Ausrichtung von Gewinnspielen erkennt und vermeidet.
Gewinnspiele stellen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Nr. 1 UWG dar, sie dienen – jedenfalls mittelbar – der Verkaufsförderung. Bei ihrer Ausrichtung sind aus diesem Grund die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten.
Bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen werden regelmäßig personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben, zum Beispiel, um den Gewinner benachrichtigen zu können. Daher sind insbesondere auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es ist wichtig, nur die personenbezogenen Daten bei der Gewinnspielteilnahme zu erfragen, die für die Durchführung des Gewinnspiels auch tatsächlich erforderlich sind. Dies gebietet der Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Teilnehmer müssen zusätzlich über die genaue Verarbeitung in einer Datenschutzerklärung, bzw. im Rahmen der Teilnahmebedingungen informiert werden.
Bei der Gestaltung des Gewinnspiels und der Webseite, auf dem dieses beispielsweise angekündigt und durchgeführt wird, ist darauf zu achten, dass alle relevanten Bedingungen und Informationen rund um das Spiel transparent zur Verfügung gestellt werden, sodass der potentielle Teilnehmer keinerlei Schwierigkeiten hat, sich alle relevanten Informationen zu beschaffen.
Auf die Teilnahmebedingungen muss im direkten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Gewinnspielankündigung hingewiesen werden. Sie sind bereits vor Teilnahme an dem Gewinnspiel bereitzustellen und müssen entweder direkt bei der Ankündigung stehen oder mittels eines Sternchenverweises oder Hyperlinks leicht erkennbar mit dieser verbunden sein.
Ausführliche Hinweise und Erklärungen zum Thema sicherer Gewinnspieldurchführung sind im Trusted Shops Blog zu finden.
Über die Autorin
Jennifer Rost ist Datenschutzbeauftragte und Legal Counsel bei der Trusted Shops GmbH. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München (LMU) und der Université de Lausanne Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, u.a. mit einer Station beim Bundeskartellamt. Danach dreieinhalb Jahre Justiziarin bei der Strato AG in Berlin mit Schwerpunkt IT-Recht. Parallel zu dieser Tätigkeit auch Ausbildung zur Datenschutzbeauftragten (TÜV).
Gewinnspiele stellen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Nr. 1 UWG dar, sie dienen – jedenfalls mittelbar – der Verkaufsförderung. Bei ihrer Ausrichtung sind aus diesem Grund die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten.
Bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen werden regelmäßig personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben, zum Beispiel, um den Gewinner benachrichtigen zu können. Daher sind insbesondere auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es ist wichtig, nur die personenbezogenen Daten bei der Gewinnspielteilnahme zu erfragen, die für die Durchführung des Gewinnspiels auch tatsächlich erforderlich sind. Dies gebietet der Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Teilnehmer müssen zusätzlich über die genaue Verarbeitung in einer Datenschutzerklärung, bzw. im Rahmen der Teilnahmebedingungen informiert werden.
Bei der Gestaltung des Gewinnspiels und der Webseite, auf dem dieses beispielsweise angekündigt und durchgeführt wird, ist darauf zu achten, dass alle relevanten Bedingungen und Informationen rund um das Spiel transparent zur Verfügung gestellt werden, sodass der potentielle Teilnehmer keinerlei Schwierigkeiten hat, sich alle relevanten Informationen zu beschaffen.
Auf die Teilnahmebedingungen muss im direkten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Gewinnspielankündigung hingewiesen werden. Sie sind bereits vor Teilnahme an dem Gewinnspiel bereitzustellen und müssen entweder direkt bei der Ankündigung stehen oder mittels eines Sternchenverweises oder Hyperlinks leicht erkennbar mit dieser verbunden sein.
Ausführliche Hinweise und Erklärungen zum Thema sicherer Gewinnspieldurchführung sind im Trusted Shops Blog zu finden.
Über die Autorin
Jennifer Rost ist Datenschutzbeauftragte und Legal Counsel bei der Trusted Shops GmbH. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München (LMU) und der Université de Lausanne Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, u.a. mit einer Station beim Bundeskartellamt. Danach dreieinhalb Jahre Justiziarin bei der Strato AG in Berlin mit Schwerpunkt IT-Recht. Parallel zu dieser Tätigkeit auch Ausbildung zur Datenschutzbeauftragten (TÜV).