Karlsruhe verlangt Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Die Bundesregierung sagte eine rasche Neuberechnung der Hartz-IV- Sätze zu. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer «schallenden Ohrfeige».
Urteile / Arbeitsmarkt / Soziales / Kinder
09.02.2010 · 20:05 Uhr
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