Berlin (dpa) - Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss völlig neu geregelt werden. Mit einem bahnbrechenden Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch sämtliche Regelungen über die gerade erst reformierte Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Damit ...

Kommentare

(11) k403200 · 04. Mai 2011
polen rein ins land, verbrecher raus aus dem knast....hehehe .........deutschland kackt bald völlig ab................wählt NPD
(10) Perlini · 04. Mai 2011
@9 Lebenslänglich bedeutet auch in Deutschland lebenslänglich; 15 Jahre ist die Mindeststrafe. @7 <link>
(9) k139774 · 04. Mai 2011
Das mit der Sicherungsverwahrung verstehe ich ohnehin nicht. Wenn man für solche die Möglichkeit hätte ein "Lebenslänglich" auszusprechen wie in den USA, dann hätten wir diese Diskussion gar nicht und man bräuchte dann auch keine Sicherungsverwahrung. Lebenslänglich sollte dann auch Lebenslänglich sein und nicht nur 15 Jahre!
(8) tastenkoenig · 04. Mai 2011
@7: Wäre es nicht, weil die Verfassungsrichter nicht im luftleeren Raum agieren, sondern auf Grundlage des Grundgesetzes. (Das ist diese Basis unserer Gesellschaft, auf die wir so gerne die Migranten einschwören wollen, die wir selbst aber schnell mal vom Tisch wischen, wenn's uns in dem Kram passt.)
(7) kevsti · 04. Mai 2011
was haben denn die opfer für rechte? hatten die getöteten kein recht auf leben? oder die *zukünftigen opfer*, wer schützt deren rechte? ich glaube, wenn nur ein kind der bundesverfassungsrichter einem straftäter zum opfer gefallen wäre, wäre das urteil anderst ausgegangen
(6) k293295 · 04. Mai 2011
@2: Wenn wir anfangen, einer Bevölkerungsgruppe die Menschenrechte abzuerkennen, sind wir ganz schnell wieder da, wo wir 1933 - 45 waren. Wenn dieser Damm einmal bricht, wird alles überflutet. Sieht man doch an den Zensur-Gesetzen. Einmal ins Rollen gebracht, hält solche Steine nichts mehr. Also: Wehren wir den Anfängen! @3: Genau DAS fordert das BVerfG für die Sicherungsverwahrung. Die Verhältnismäßigkeit der Strafen liegt echt im Argen, war hier aber nicht Verfahrensgegenstand.
(5) k49782 · 04. Mai 2011
Mal von der rechtlichen Seite nicht zu reden, aber @2 Dir wünsche ich bei einem möglichen Besuch in der USA eine unverschuldete Anklage und Bestrafung. Mal schauen ob Du dann immer noch so konsequenzenlos und leichtzüngig die Strickmethode forderst......
(4) Kelle · 04. Mai 2011
Der Pöbel sammelt sich so langsam, alles Juraprofessoren nehm ich an :-D
(3) suse99 · 04. Mai 2011
Die ganze Sicherungsverwahrung wäre überflüssig, wenn es für entsprechende Taten auch eine wirklich lebenslängliche Strafe gäbe. Ohne Bewährung bzw. solche nur mit bestimmten Voraussetzungen wie Untersuchung, Ausschuss,... Vor allem müssten gefährliche Sexualtäter höher bestraft werden als ein Dieb.
(2) Knuddelbaer · 04. Mai 2011
Die Panikmache der BLÖD-Zeitung ist die eine Sache. Da geb ich Dir Recht. Aber inwiefern haben Schwerverbrecher wie Mörder, Vergewaltiger, etc. überhaupt noch Rechte verdient? So wenig ich zum Teil vom amerikanischen Rechtssystem auch halten mag - bei solchen Fällen wäre der Strick das einzig richtige Urteil..
(1) hoernchen · 04. Mai 2011
Ein absolut richtiges Urteil! Wenn nun noch ein Verbot von "Bild" und Co. kommt, die jeweils die Hysterie um entlassene Schwerverbrecher auslösen, dann können wir ruhig in Deutschland leben.
 
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