Staatlicher Geldhahn zu für die NPD?

Berlin (dpa) - Nach dem NPD-Urteil wollen Politiker aus Bund und Ländern die Parteienfinanzierung für die Rechtsextremisten zügig auf den Prüfstand stellen. So sagte Bundesjustizminister Maas (SPD) der «Rheinischen Post»: «Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze.»

Ähnlich äußerte sich die Bundesratspräsidentin und rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD).

Zum zweiten Mal nach 2003 waren die Länder am Dienstag in Karlsruhe mit einem Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie gleich aufzulösen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es wies aber auf «andere Reaktionsmöglichkeiten» hin, etwa den Entzug der Parteienfinanzierung. Dies habe jedoch nicht das Gericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber. Um die rechtsextreme Partei von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Maas sagte: «Wir sollten die Andeutung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung ernst nehmen und entsprechende Möglichkeiten sehr sorgfältig prüfen.» Dreyer will den Bund klären lassen, ob es für verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD Sonderregeln bei der Parteienfinanzierung geben könne, wie die Mainzer Regierungssprecherin Andrea Bähner mitteilte.

Dass dies geschehen wird, hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits kurz nach dem Karlsruher Urteil angekündigt: «In seiner Einführung hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts auch Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet. Das werde ich jetzt sorgfältig prüfen lassen.»

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

Auch Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) plädierte dafür, die Parteienfinanzierung zu überprüfen. Nachdem die Richter der NPD verfassungsfeindliche Ziele bescheinigt hätten, «kommt der Frage ihrer Finanzierung durch Steuergelder erhebliche Bedeutung zu», sagte Poppenhäger der Deutschen Presse-Agentur. Sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann (CSU) forderte ebenfalls, die NPD von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. «Das ist jetzt zwingend notwendig. Die Fraktionen im Bundestag sollten sich schnell mit dieser Frage beschäftigen», sagte er der «Passauer Neuen Presse».

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast sagte der dpa: «Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erwähnt, dass unabhängig vom Verbot einer Partei die Regelungen der Finanzierung dem Gesetzgeber obliegen. Darin kann man einen Hinweis sehen, es wäre eine verfassungskonforme Regelung möglich.» Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag betonte: «Sowas müsste wasserdicht sein, sonst ist es eine echte Blamage.»

Gegen einen Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung sprach sich die Linkspartei aus. «Wenn man versuchen würde, so einen politischen Konkurrenten aus dem Weg zu räumen - das wäre politisch zweifelhaft», sagte der Innenpolitiker Frank Tempel. Zudem könne eine solche gesetzliche Regelung künftig auch andere Parteien treffen.

Auch der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim warnte davor, der NPD per Grundgesetz-Reform die Parteienfinanzierung zu entziehen. «Ich fürchte, dass eine solche Verfassungsänderung nicht auf die NPD beschränkt bleiben würde, sondern dass sie auf alle Parteien ausgedehnt werden könnte, die nicht im Parlament sitzen», sagte der Wissenschaftler aus Speyer der dpa. Damit würden jedoch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1966 und 1968 ausgehebelt, wonach Parteien außerhalb des Parlaments an der Finanzierung beteiligt werden, sagte von Arnim. Ferner würde der NPD bei einem Entzug der Staatsgelder mit viel Aufwand eine Opferrolle zugespielt.

Urteile / Verfassung / Extremismus / Parteien / Deutschland
18.01.2017 · 18:00 Uhr
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