Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt. So könne dieser erst dann abschließend ratifiziert werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des ...