Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die von der schwarz-gelben Koalition im Alleingang beschlossene Reform des Wahlrechts gekippt. Die Richter erklärten zentrale Bestimmungen des Gesetzes für unwirksam. Sie beanstandeten Verzerrungen durch zu viele Überhangmandate und widersinnige ...

Kommentare

(8) tastenkoenig · 25. Juli 2012
Zitat Voßkuhle: "Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd […] Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren." - Was für eine schallende Ohrfeige für unsere Kanzlerin, ihre Minister-Darsteller und für ihren Wahlverein.
(7) Perlini · 25. Juli 2012
@6 Woher soll denn der Abgeordnet wissen, was DER Bürgerwille ist? Nach den Willen welcher Bürger soll er sich denn richten? Nach den Bürger aus seinem Wahlkreis, nach den, die ihn gewählt habe, denen aus seinem Bundesland, nach allen Bürgern? Und was spiegelt den Bürgerwillen wieder? Die, die am lautesten schreine? Eine einfache Mehrheit? Oder doch 2/3 Mehrheit? Und solch sich ein Abgeordneter wirklich ausschließlich nach dem wankelmütigen Stimmvieh orientieren?!
(6) skloss · 25. Juli 2012
@3: Fraktionszwang umgeht den Bürgerwillen, den er bei der Wahl äußert - Vgl. <link> In diesem Sinne vergleichbar mit der Verschiebung der Mehrheiten durch Überhangmandate. Getreu dem Motto: Man muss nur so lange rechnen bis das Ergebnis stimmt ;-)
(5) tastenkoenig · 25. Juli 2012
Das wievielte Gesetz unter Merkel ist das jetzt, das Karlsruhe in die Tonne haut? Wen juckt schon das Grundgesetz, wenn man in der Koalition endlich einen Kompromiss gefunden hat? Trauerspiel mit Ansage.
(4) soylentgreen · 25. Juli 2012
Ich hab auch null Ahnung, Finds aber immer gut wenn die da einen auf den Deckel bekommen :->
(3) Kelle · 25. Juli 2012
@1: Ahnung vom aktuellen Wahlrecht hast Du keine, oder? @2: Was hat Fraktionszwang mit der Bundestagswahl zu tun?
(2) skloss · 25. Juli 2012
Hier kann gedreht und gewendet werden wie will. Sachen wie Franktionszwang oder die Aussicht auf einen lukrativen Wirtschaftsposten sind immer "wichtiger" als der Volkeswille.
(1) Mehlwurmle · 25. Juli 2012
Einfach die Wahlkreise halbieren (damit sich die Sitzzahl nicht verdoppelt) und die eine Hälfte des Bundestages über Direktmandate (in meinen Augen noch die demokratischere Form, weil man hier wenigstens von Anfang an weiß für welchen Kandidaten man eigentlich stimmt) und die andere über Zweitstimme wählen lassen. Da gibt es dann keine Überhangmandate mehr und der Wählerwille wird deutlicher.
 
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